Rechtsgebiete · Arbeitsrecht
Arbeitsrecht.
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis — wenn die Existenz auf dem Spiel steht.
Worum es geht
Hintergrund.
Wenn eine Kündigung im Briefkasten liegt oder der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, zählt jeder Tag — die Frist zur Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Wir prüfen Ihre Situation schnell und sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und mit welcher Strategie.
Wir vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungen, in Verhandlungen über Abfindung und Aufhebungsverträge, bei Zeugnisfragen sowie bei Mobbing, Diskriminierung und ungeklärten Lohnansprüchen. Schwerpunkt der Praxis ist die anwaltliche Vertretung — Elke Christiansen ist Ihre zentrale Ansprechpartnerin.
Häufige Anlässe
Wann Sie uns brauchen.
Ich habe gerade die Kündigung erhalten. Was jetzt?
Innerhalb von drei Wochen müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam — egal wie unrechtmäßig sie war. Melden Sie sich umgehend bei uns.
Mein Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an — soll ich unterschreiben?
Nicht ohne anwaltliche Prüfung. Aufhebungsverträge können Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und verzichten oft auf wichtige Ansprüche. Wir verhandeln nach.
Mein Zeugnis ist schlecht — kann ich etwas tun?
Ja, Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wir klären die Note und konkrete Formulierungen, notfalls gerichtlich.
Termin vereinbaren
Sprechen Sie mit uns.
Ein erstes Gespräch klärt oft mehr als stundenlanges Recherchieren. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir nehmen uns Zeit.

