Boysen, Simon, Christiansen, Pietryga — Rechtsanwältinnen & Notarin Rendsburg
Notarielle Beurkundung — Hände beim Unterzeichnen eines Vertrags

Beurkundung in Rendsburg

Notariat.

Beurkundung aller wesentlichen Lebensbereiche — Immobilien, Vorsorge, Erbe, Familie und Unternehmen — durch Notarin Cornelia Simon. Unabhängig und unparteiisch.

Die Notarin

Cornelia Simon —
Rechtsanwältin & Notarin.

Cornelia Simon ist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin in Rendsburg tätig und übt darüber hinaus das Amt der Notarin aus. In ihrer Funktion als Notarin vertritt sie keine Partei, sondern berät alle Beteiligten gemeinsam und sorgt für eine rechtssichere Beurkundung.

Cornelia Simon, Notarin in Rendsburg

Cornelia Simon

Rechtsanwältin & Notarin

Die Rolle des Notars

Unabhängig und unparteiisch.

Der Notar ist — wie es in § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO festgehalten ist — nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Anders als beim Rechtsanwalt, der gerade die Interessen nur einer Seite vertritt, können beim Notar alle Beteiligten erscheinen. Sie ermittelt dann den Sachverhalt und die Ziele bzw. Interessen der Parteien.

Sie wird die Sachlage erörtern und die Beteiligten beraten, welche möglichen interessengerechten Lösungen es geben kann. Sollte die von den Beteiligten angestrebte Lösung ein Vertrag sein, belehrt die Notarin über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit alle eine genaue Kenntnis darüber haben und eine Benachteiligung eines Vertragspartners ausgeschlossen wird.

Auch im Falle eher einseitiger Erklärungen — wie etwa eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht — wird die Notarin den Erklärenden über alle Auswirkungen informieren und erörtern, ob die gewählte Gestaltung dem angestrebten Zweck entspricht.

Die Mitwirkung einer Notarin ist immer dann angeraten oder sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um Geschäfte von weitreichender Bedeutung geht oder sichergestellt werden soll, dass eine Urkunde auch nach Jahren noch vorhanden ist und den entsprechenden Beweis des Geschäftes oder der Erklärung erbringen kann.

Was wir beurkunden

Tätigkeitsbereiche.

Immobilien

Kauf, Verkauf und Übertragung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern — von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbuchabwicklung.

Ehe, Partnerschaft & Familie

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoption — rechtssichere Gestaltung familiärer Verhältnisse.

Erbe & Nachlass

Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen — wir gestalten Ihren Nachlass so, dass er hält, was Sie sich vorgenommen haben.

Schenkung & Übertragung

Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten — mit Augenmaß für steuerliche und persönliche Folgen.

Unternehmensgründung & -umgestaltung

GmbH-Gründung, Gesellschafterwechsel, Umstrukturierung, Handelsregistereintragungen — verbindlich beurkundet.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Damit für den Fall der Fälle alles geregelt ist — wir beraten und beurkunden Vollmachten und Verfügungen, die im Ernstfall halten.

Termine

Vereinbaren Sie ein Gespräch.

Beurkundungen erfolgen nach Terminabsprache. Rufen Sie uns telefonisch an oder nutzen Sie das Kontaktformular — wir melden uns innerhalb der nächsten Bürozeiten zurück.

Erreichbarkeit

Montag – Freitag
9:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr
Telefonisch bis 16:30 Uhr