Häufige Fragen
FAQ.
Antworten auf die Fragen, die uns vor dem ersten Termin am häufigsten gestellt werden — sortiert nach Themenbereich. Finden Sie hier keine Antwort, rufen Sie uns an unter 04331 - 5000.
Themenbereich
Termin & Erreichbarkeit
Wann Sie uns erreichen und wie schnell wir Sie sehen können.
Wie schnell bekomme ich einen Termin in Ihrer Kanzlei?
Termine sprechen wir individuell ab. In dringenden Fällen — etwa nach einer Kündigung mit 3-Wochen-Frist oder bei akuten familienrechtlichen Anliegen — finden wir kurzfristig einen Slot. Rufen Sie uns am besten direkt unter 04331 - 5000 an.
Wo befindet sich die Kanzlei genau?
Hohe Straße 10, 24768 Rendsburg — mitten in der Fußgängerzone gegenüber der Drogerie Rossmann, der Eingang ist rechts neben dem ehemaligen Geschäft „Depot". Barrierefrei erreichbar. Parkmöglichkeiten in den nahen Parkhäusern Schiffbrückengalerie und Wallstraße sowie rund um die Marienkirche (Parkscheibe).
Themenbereich
Leistungen & Ansprechpartner
Welche Rechtsgebiete wir abdecken und wer dafür zuständig ist.
Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei BSP in Rendsburg ab?
Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht und Zivilrecht — darüber hinaus durch unsere Notarin Cornelia Simon die Beurkundung von Immobilienkäufen, Testamenten, Vorsorgevollmachten, Unternehmensgründungen und mehr.
Wer ist die richtige Ansprechpartnerin für mein Anliegen?
Im Familienrecht beraten alle drei Partnerinnen. Strafrecht und Jugendstrafrecht ist der Schwerpunkt von Weike Pietryga. Arbeitsrecht von Elke Christiansen. Erbrecht und Notariat von Cornelia Simon. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Terminvereinbarung — wir leiten Sie an die richtige Person weiter.
Brauche ich einen Anwalt oder reicht der Notar?
Anwalt und Notar haben unterschiedliche Rollen. Der Anwalt vertritt einseitig Ihre Interessen. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch (§ 14 BNotO) und betreut alle Beteiligten gemeinsam — etwa bei Immobilienkäufen, Eheverträgen oder Vorsorgevollmachten. In vielen Fällen ist beides sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben.
Themenbereich
Kosten & Beratungshilfe
Wie sich Kosten zusammensetzen und welche Hilfen es gibt.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem konkreten Gegenstandswert. Bei Beurkundungen gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Wir besprechen die Kostenstruktur transparent zu Beginn jedes Mandats.
Übernimmt die Kanzlei auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Ja. Bei der Vertretung mittelloser oder bedürftiger Mandanten suchen wir gemeinsam nach verträglichen Lösungen. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind möglich, sprechen Sie uns gerne darauf an.
Themenbereich
Vorbereitung & Vertraulichkeit
Was Sie zum Termin mitbringen und wie wir mit Ihren Daten umgehen.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anliegen: Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, gegebenenfalls Personalausweis. Bei Beurkundungen benötigen wir zusätzlich Ihre Steuer-ID. Sind Sie unsicher, was wichtig ist — fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach einer Checkliste.
Werden meine Daten und mein Anliegen vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Anwältinnen sind nach § 43a BRAO und Notarinnen nach § 18 BNotO zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet — auch nach Erlöschen des Amtes. Ihre Daten verlassen die Kanzlei nicht ohne Ihre Zustimmung.
Frage nicht dabei?
Sprechen Sie uns direkt an.
Jeder Fall ist anders — ein erstes Gespräch klärt oft mehr als jede FAQ-Antwort. Wir nehmen uns Zeit.
